Neue Regelungen beim Überstunden- und Feiertagsfreibetrag ab 2026

Neue Regelungen beim Überstunden- und Feiertagsfreibetrag ab 2026

Ab 1. Januar 2026 gelten neue steuerliche Regeln für Überstunden- und Feiertagszuschläge. Ursprünglich sollten die Begünstigungen wieder auf den alten gesetzlichen Rahmen zurückgeführt werden. Kurz vor Jahreswechsel einigte sich die Regierung jedoch auf eine neue Freibetragshöhe:

  • Überstundenzuschläge: Die ersten 15 Überstunden pro Monat (bisher 18) sind bis zu
  • € 170,00 steuerfrei (bisher € 200,00).

Zudem wurde das Feiertagsarbeitsentgelt gesetzlich neu geregelt. Bisher wurde das normale Entgelt für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit oft als steuerfreier Zuschlag behandelt. Ab 1. Januar 2026 ist die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts offiziell im Freibetrag nach § 68 Abs. 1 EStG verankert.

Der monatliche Freibetrag von € 400,00 umfasst künftig:

  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Überstundenzuschläge in Verbindung mit diesen Arbeiten
  • Feiertagsarbeitsentgelt

Diese Anpassung sorgt für klare gesetzliche Vorgaben und vereinfacht die steuerliche Behandlung von Sonderzuschlägen.