Mit dem Jahresabschluss den Erfolg des Unternehmens und finanzielle Lage feststellen
Nach Abschluss der Buchhaltung erstellt Zink Wirtschaftsberatung für Sie den Jahresabschluss
Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften mit einem Umsatz über € 700.000,- ist die Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtend.
Sollten Sie nicht verpflichtet sein, einen Jahresabschluss zu erstellen, aber trotzdem eine genaue Analyse Ihrer Zahlen wünschen – samt noch nicht fakturierter Rechnungen – erstellen wir Ihnen gerne ebenso einen Jahresabschluss.
Ebenso übernehmen wir gerne die Personalverrechnung bzw. Lohnverrechnung für Sie!