Neues Firmenauto: Jetzt kaufen oder auf 2027 warten?

Ein neues Auto sucht man selten nur mit dem Taschenrechner aus. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die steuerliche Seite – gerade, wenn ohnehin ein Fahrzeugwechsel ansteht.
Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, die steuerliche Angemessenheitsgrenze für Pkw ab 2027 von 40.000 auf 55.000 Euro anzuheben. Das wäre nach vielen Jahren eine spürbare Anpassung.
Mir ist dabei eines wichtig: Angekündigt ist noch nicht umgesetzt. Derzeit gilt weiterhin die Grenze von 40.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und NoVA. Ob sich das Warten tatsächlich lohnt, hängt auch davon ab, wie die neue Regelung letztlich ausgestaltet wird.

Aber rechnen wir einmal gemeinsam nach.
Angenommen, eine GmbH kauft einen neuen Firmenwagen um 70.000 Euro brutto. Er wird ausschließlich betrieblich genutzt, ohne Vorsteuerabzug und mit acht Jahren linearer Abschreibung.
Bei der bisherigen Grenze sind jährlich 5.000 Euro Abschreibung steuerlich anerkannt. Mit einer Grenze von 55.000 Euro wären es 6.875 Euro.
Das sind 1.875 Euro mehr Betriebsausgaben pro vollem Abschreibungsjahr. Beim derzeitigen Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent bleiben dadurch jährlich 431,25 Euro mehr im Unternehmen – sofern ausreichend steuerpflichtiger Gewinn vorhanden ist.
Eine Entlastung, die man gerne mitnimmt. Aber eben keine Steuerersparnis von 15.000 Euro.

Ich würde eine Kaufentscheidung deshalb nicht allein vom Steuerkalender abhängig machen. Ein guter Kaufpreis, günstige Finanzierung oder eine anstehende größere Reparatur beim bisherigen Auto können die Rechnung deutlich verändern.
Mein Rat: Wenn der Fahrzeugwechsel ohnehin ansteht, vergleichen wir beide Varianten in Ruhe. Was kostet der Kauf heute? Was könnte das Warten bringen? Und was kostet es, das bisherige Auto weiterzufahren?
Am Ende soll das neue Auto Freude machen und wirtschaftlich zum Unternehmen passen. Die Steuerersparnis darf dabei gerne mitfahren. Sie sollte nur nicht allein am Steuer sitzen.

Stand: 21. September 2026.